Bedingnisse Aussteller Weihnachtsmarkt 2020

Ehrenhof und Althofner Hof für Weihnachtsmarkt

► Die Teilnahme an der Veranstaltung selbst erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Den Ausstellern wird empfohlen eine entsprechend geeignete und sämtliche Risiken deckende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

► Für das Ausstellungsgut haften die Aussteller selbst und alleine - eine Mithaftung der Schloß Pöckstein Betriebs GmbH. ist ausgeschlossen!

► Allenfalls zwischen den Veranstaltungswochenenden von den Ausstellern mit Zustimmung der Schlossverwaltung im Schloß belassenes Ausstellungsgut darf nur auf eigenes Risiko des Ausstellers im Schloss belassen werden. Auch für diesen Fall empfiehlt Schloss Pöckstein den Abschluss einer Versicherung.

► Ausstellungsgut im Ehrenhof (außen im Zelt) darf zwischen den Veranstaltungstagen von den Ausstellern nur auf eigenes Risiko des Ausstellers unbeaufsichtigt über Nacht im Ehrenhof belassen werden. Zwischen den Veranstaltungswochenenden ist das Ausstellungsgut abzupacken bzw. mitzunehmen. Auch für diesen Fall empfiehlt Schloss Pöckstein den Abschluss einer Versicherung.

► Die im Schloß aushängende Hausordnung gilt für das gesamte Schloss und die Außenanlagen und ist strikt einzuhalten! Die Fahrzeuge der Aussteller sind nach Bezug des Standplatzes am öffentlichen Parkplatz bei der Shell Tankstelle abzustellen, um die Parkplätze vor dem Schloss für die Besucher des Weihnachtsmarktes freizuhalten

Am Erfolg oder Mißerfolg der Veranstaltung sind die Aussteller maßgeblich beteiligt. Sobald die Plakate und Folder für den Markt vorliegen können diese im Schloss behoben werden und wird von den Ausstellern erwartet, dass sich diese an der Bewerbung des Marktes durch Verteilung von Foldern und dem Anschlagen von Plakaten aktiv beteiligen.
Bitte tragen Sie auch in den sozialen Medien zur Bewerbung des Weihnachtsmarktes aktiv bei.


► Die Buchung des Standplatzes wird mit der Standplatzzusage durch die Schlossverwaltung verbindlich. E - Mails mit Sendenachweis werden vom Aussteller in diesem Zusammenhang als Zustellnachweis ausdrücklich anerkannt. Die Standplätze werden vorrangig an Aussteller vergeben die alle Wochenenden gebucht haben, danach an jene die 3 Wochenenden, folgend an jene die 2 Wochenenden, und schließlich an jene vegeben, die nur ein Wochenende gebucht haben. Davon abhängig können die Zusagen an Aussteller die nicht alle Wochenenden gebucht haben erst dann erfolgen, wenn noch Plätze zur Vergabe frei sind. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.

► Die Standflächen Zuweisung erfolgt ausschließlich durch Schloss Pöckstein - Die Besichtigung der Ausstellungsflächen und des Ehrenhofes ist vorab zu den Öffnungszeiten der Gastronomie möglich. Die Standplatzzuweisung kann im Bedarfsfall einseitig von der Schlossverwaltung auch während laufender Veranstaltung täglich vor deren Beginn morgens oder nach Beendigung abends abgeändert werden.

► Der Aussteller hat sich vor Bezug des Standplatzes bei der Schlossverwaltung anzumelden und die Bezahlung des Standplatzes nachzuweisen.

► Der erstmalige Aufbau des gebuchten Standplatzes hat jeweils einen Tag davor zwischen 10:00 und 19:00 Uhr zu erfolgen, da am jeweiligen Veranstaltungstag selbst die Aufbauten fertig sein müssen.

► Der Standplatz ist mit einem Schild, welches den Aussteller namentlich erkenntlich macht, samt dessen Adresse und Kontaktdaten auszuweisen.

► Der Standplatz und die Fläche davor ist vom Aussteller selbst laufend sauber und attraktiv zu halten.

► Der Standplatz hat während der Ausstellung auch besetzt zu sein.

► Eine Standfläche kann nur für zumindest ein Wochenende gebucht werden (jeweils Freitag bis Sonntag - mit Ausnahme Maria Emfängnis).

► Die Nutzung eines Standplatzes durch zwei oder mehr Ausstellern bedarf einer Vorab - Zustimmung durch die Schlossverwaltung.

► Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehme ich zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen ich abgebildet bin, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten veröffentlicht werden.

► Alle in Zusammenhang mit Covid 19 vorgeschriebenen Massnahmen sowie ein allfälliges Präventionskonzept sind seitens der Aussteller strikt einzuhalten.

► Im Ehrenhof und im Schloss dürfen ausschließlich LED Lampen verwendet werden. Die vorhandenen Elektroanschlüsse dürfen nicht für Heizzwecke genutzt werden. Ausnahmen bdürfen der Genehmigung durch die Schlossverwaltung und der Bezahlung der rechnerisch zu ermittelnden Energiekosten im Voraus.

► Eine Standard-Standfläche im Schloss (beheizt) misst in der Breite ca. 3 lfm und ist max. ca. 1,4 m tief. Zwischen den Standpläten haben die Aussteller sich auf einen Zugang zu einigen um die Covid 19 bedingten Abstände zu garantieren. Standplätze die auf Wunsch des Ausstellers länger oder tiefer sind, sind vorab insgesamt, aber auck kostenseitig mit der Schlossverwaltung abzuklären und die Mehrkosten an der Kasse vor Bezug des Standplatzes in bar einzuzahlen. Wir dürfen die Aussteller bitten diesefalls bei der Anmeldung die gewünschte Gesamtlänge des Standplatzes schon vorab bekanntzugeben, weil eine solche sonst nicht zugeteilt werden kann.

► Kassenbons (Quittungen) über Bankeinzahlungen (Überweisungen) sind vom Aussteller vor Bezug des Standplatzes bzw. dessen Aufbau an der Registrierkasse im Schloss gegen Vorlage des Zahlscheines vom Aussteller persönlich zu beantragen und abzuholen. Kassenbons werden nicht nachgesendet.

► Kassenbons (Quittungen) über Bankeinzahlungen (Überweisungen) werden vom Austeller auch akzeptiert wenn ihm diese per E-Mail als Kopie zugesandt werden.

► Die Standplatzpreise sind soferne diese auf Wunsch des Ausstellers das angeführte Standardmaß laut Buchung überschreiten mit der Schloßverwaltung vor Bezug des Standplatzes sowohl zu vereinbaren als auch an der Kasse zu zahlen.

► Im Außenbereich (Ehrenhof und Althofner Hof) können auch größere nicht überdachte Freiflächen verbindlich reserviert werden.

► Die Aussteller sind nicht berechtigt eigenmächtig Veränderungen an der Heizungseinstellung im Schloss vorzunehmen.

► Sollte ein von der Schlossverwaltung zugesicherter Standplatz vom Aussteller aus welchen Gründen immer nicht bezogen, oder frühzeitig aufgegeben werden, gilt eine Stornogebühr in voller Höhe der gebuchten Standplatzgebühr als vereinbart.

► Musik (nur als Hintergrundmusik) ist am Standplatz gestattet, soferner der Aussteller dafür eine Vereinbarung mit AKM vorweisen kann, und sich die übrigen Aussteller dadurch nicht gestört fühlen.

► Vom Aussteller verursachte Verunreinigungen sind von diesem unmittelbar und auf eigene Kosten zu beheben, widrigenfalls die Schlossverwaltung die Kosten der ersatzweisen Reinigung dem Aussteller zu verrechnen berechtigt wird.

► Die Gastronomie im Schloss konkurrenzierende Produkte dürfen zum Verzehr vor Ort und während der Ausstellung nicht verabreicht werden. Kostproben sind zulässig.

► Live - Musikdarbietungen während der Austellung sind von den Ausstellern zu dulden .

► Die Endreinigung des Standplatzes ist vom Aussteller selbst vorzunehmen. Der Aussteller hat sich vor Verlassen den Standplatzes bei der Schlossverwaltung abzumelden und den Standplatz gereinigt an die Schlossverwaltung zurückzustellen, widrigenfalls die Schlossverwaltung die Endreinigung nachzuverrechnen berechtigt ist. Ausgeliehene Tische oder Bänke sind wieder dorthin zurückzustellen, wo diese bereitgestellt wurden.

► Schloss Pöckstein behält sich vor diese Bedingnisse der jeweilig aktuellen Situation entsprechend, jederzeit einseitig abzuändern.

► Sämtliche Abänderungen zu den hier angeführten Punkten bedürfen der Zustimmung der Schlossverwaltung. Dies gilt auch für Absprachen von Ausstellern untereinander welche geeignet sind hier angeführte Bedingnisse zu umgehen.

► Von diesen Bedingnissen abweichende Sondervereinbarungen aller Art (auch mündliche) mit der Schlossverwaltung bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Schloßverwaltung, sodaß sich niemand auf mündliche Zusagen irgendwelcher Art berufen kann.

Standplatzkosten - innen und außen

Standplatz Frau Winding

Sie sollten abhängig von Ihrem Standplatz und dessen Größe zumindest mit nachstehenden Kosten inkl. aller Steuern und Abgaben für einen Standplatz mit max. 3 Laufmeter Länge + 1 m Abstand (Covid19) rechnen:

WE = Wochenende

im Schloss beheizt EG bis 2. OG :

1 WE - € 135 - 3 Tage
2 WE - € 240 - 3 Tage
3 WE - € 360 - 4 Tage
4 WE - € 396 - 3 Tage

im Zelt im Ehrenhof (außen- unbeheizt) :

1 WE - € 111 - 3 Tage
2 WE - € 192 - 3 Tage
3 WE - € 280 - 4 Tage
4 WE - € 300 - 3 Tage

im Ehrenhof und Althofner Hof (außen- unbeheizt) :
für Witterungsschutz sorgt der Aussteller selbst

1 WE - € 96 - 3 Tage
2 WE - € 162 - 3 Tage
3 WE - € 230 - 4 Tage
4 WE - € 240 - 3 Tage

Grossfächen z.b.Weihnachtsbäume (außen- unbeheizt) ab ca. 40 m² :
für Witterungsschutz sorgt der Aussteller selbst
Stromabrechnung über Zähler des Ausstellers wird gesonder verrechnet

1 WE - € 96 - 3 Tage
2 WE - € 162 - 3 Tage
3 WE - € 230 - 4 Tage
4 WE - € 240 - 3 Tage

Für Kleinflächen sind Sondervereinbarungen möglich - bitte sprechen Sie uns an !

Ein allfälliger über kleine LED Lampen und Registrierkasse hinausgehender Strombezug aus dem Netz ist der Schlossverwaltung vorab zu melden und in der Folge entsprechend zu vergüten.

Leihtische soweit verfügbar nur gegen Kaution € 50,-- pro Garnitur, Leihgebühr € 5,-- pro Tag

Die mit der Schloßverwaltung vereinbarte Standgebühr ist bis spätestens 6. November 2020 einlangend auf das Konto der Schloß Pöckstein Betriebs GmbH. - IBAN: AT30 3947 5000 0005 3348, BIC: RZKTAT2K475 einzuzahlen.
Dem Aussteller wird für die über Bankkonto einbezahlte Standplatzgebühr eine Quittung (Kassenbon mit dem Vermerk Überweisung) an der Registrierkasse im Schloss ausgestellt, und verpflichtet sich der Aussteller diesen Kassenbon rechtzeitig vor Bezug des Standplatzes gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges abzuholen.
Standplätze dürfen erst nach Bezahlung der Standgebühr und Erhalt des Kassenbons bezogen werden.
Von diesen Bedingnissen abweichenede Sondervereinbarungen mit der Schlossverwaltung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftlichkeit ! Standplatzkosten - innen und außen

Verbindliche Anmeldung Aussteller